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Der Bundesverband in den Gewerken Trockenbau und Ausbau e. V. hat ein Gutachten erstellen lassen, um die rechtlichen, fachlichen und gesellschaftlichen Voraussetzungen für eine Überführung des Trockenbaugewerks als eigenständiges Handwerk in die Anlage A der Handwerksordnung zu prüfen – mit dem Ziel, eine stärkere Anerkennung, Qualifizierung und Gefahrenabwehr im Interesse von Verbraucherschutz, Ausbildungsleistung und technischer Qualität zu ermöglichen.

Das Gutachten wurde im März 2022 vom renommierten
Professor Dr. jur. Martin Burgi,
Ordinarius für Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Umwelt- und Sozialrecht an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, erstellt.

Der Verband betraute Prof. Burgi mit der Erstellung, da er bereits in der Vergangenheit maßgeblich daran mitgewirkt hat, andere Gewerke erfolgreich in die Anlage A der Handwerksordnung zurückzuführen. Seine fundierte Erfahrung in berufsrechtlichen Reintegrationsprozessen stärkt die fachliche Grundlage des Gutachtens.

Das Gutachten: Rechtswissenschaftliches Gutachten zur Notwendigkeit und Statthaftigkeit einer Überführung des Trockenbaugewerbes in die Anlage A der Handwerksordnung (HwO) – „Trockenbaumeister“

finden Sie als Zusammenfassung hier:

PDF – Gutachten Trockenbaumeister Zusammenfassung

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