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Positionierung im Trockenbau

Ziel: Trockenbaumeister als zulassungspflichtiges Handwerk in Anlage A oder andere mögliche Wege zur Mindestqualifikation

In der Mitgliederversammlung der BIG am 09. Juni 2021 wurde einstimmig beschlossen, dass sich der Verband für eine Änderung der Handwerksordnung einsetzt, mit dem Ziel, den Trockenbaumeister als zulassungspflichtiges Handwerk in Anlage A aufzunehmen.

Das aktuelle BIG – Positionspapier wird derzeit überarbeitet!

Sobald die neue Version zur Verfügung steht, werden wir es veröffentlichen.

BIG e. V. & Knauf (Auszug aus der Positionierung im Trockenbau)
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